Veranstaltung: | Stadtparteitag im September |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | Rüdiger Schäffer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.09.2020, 19:38 |
A3: Corona 1
Antragstext
Begründung
Einige Politiker haben erklärt, dass die Pandemie erst beendet ist, wenn ein Impfstoff gefunden ist und große Teile der Bevölkerung geimpft wurden - unabhängig vom Infektionsgeschehen, hat man den Eindruck.
Der Anteil an Infizierten, Erkrankten, schwer Erkrankten oder gar Toten wird in den Medien in den letzten Wochen nicht mehr kommuniziert, sondern nur noch die Anzahl der Positiv-PCR-Getesteten.
Im "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vom 27.03.2020 steht:
§5 Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Festlegung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen.
Was jedoch waren die Voraussetzungen für die Feststellung? Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite? Politisches Kalkül? Oder individuelle Karrierepläne? Darüber sagt das Gesetz leider nichts aus und es ist mir auch nicht bekannt, dass zum Beginn der "pandemischen Lage von nationaler Tragweite" der Bundestag klar formuliert hat, was diese Gründe sind.
Es kann aber nicht sein, dass die Entscheidung, ob eine epidemische Lage noch besteht oder nicht, von politischen Interessen abhängt, vielmehr muss diese Entscheidung (von Wissenschaftlern, einem Expertenrat) auf Grundlage objektiver Fakten und Daten getroffen werden.
Dabei sollten diese Voraussetzungen nicht jede Woche neu diskutiert und definiert werden, sondern im Sinne des Gesetzes eigentlich zum Zeitpunkt der Ausrufung der Pandemie festgestellt oder festgelegt werden, künftig sogar davor, um politischen Missbrauch für die Zukunft auszuschließen.
Zu Beginn der Corona-Krisewar davon die Rede, dass man die Überlastung der Krankenhäuser unbedingt verhindern muss (flaten the curve). Diese drohende Überlastung wäre z.B. eine gute Voraussetzung gewesen, um eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszurufen. Nachdem diese Überlastung aber ausblieb und auch in Zukunft nicht mehr zu befürchten ist, müsste die epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom Bundestag jetzt eigentlich wieder aufgehoben werden.