Die Ablehnung einer bestehenden Regelung sollte stets mit einem besseren Vorschlag einhergehen.
Andernfalls gäbe es in der Zwischenzeit kein Instrument mehr, um gezielt in den Landkreisen die Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen festzustellen, was in der Konsequenz wieder bundesweit einheitliche Maßnahmen bedeuten würde.
Letztendlich handelt es sich hier aber um eine bundespolitische Entscheidung. Insofern stellt sich die Frage, ob die GRÜNEN MÜNCHEN überhaupt Forderungen in diese Richtung stellen sollten.